AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Lieber Gast,
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie
diese AGB mit der Buchung automatisch anerkennen.
Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle sowohl schriftlichen als auch mündlichen Abmachungen zwischen dem Anbieter und dem Gast.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung
sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur
wirksam, wenn der Anbieter sie bestätigt hat.
Buchung und Vertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die
Buchungsanfrage des Gastes mündlich oder schriftlich bestätigt und damit die Buchung annimmt
(Antragsannahme).
(2) Buchungsanfragen müssen immer über das Online-Formular gesendet oder schriftlich an info@fewoscheid.com gerichtet werden.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich
von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht
unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung
als vertraglich vereinbart.
(4) Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder
Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
Leistungen und Zahlung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte
Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen
Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur
für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden
bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl
der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung
steht maximal für zwei Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer
darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung
der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender
Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten
Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu
diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen.
(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung
vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren
Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der
Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 8. Tag
nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter
bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen
Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen
einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
Allgemeine Rechte und Pflichten/ Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen
Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der
Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und
Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast
verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen
geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln
sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der
Ferienwohnung nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters
erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen
angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung
des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in
Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von
bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf
Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä.
ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl
ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den
Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von
Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä.
verpflichtet.
(6) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der
Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen
Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen
Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des
Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den
Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Stornierung
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen
ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten
Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es
liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu
vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise
berechtigt. Ab dem 29. Tag vor der Anreise wird der besprochene
Übernachtungspreis zu 100 % fällig. In diesem Fall kann der Anbieter
eine angemessene Verwaltungsgebühr verlangen. Stornierungen müssen
schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es
sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als
Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat
der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder
bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten
späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als
storniert. Der
Anbieter kann in diesem Falle von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 €
(netto) verlangen.
(6) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu
kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b)
die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder
bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht
wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt
wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer
Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der
Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
Haftung
(1) Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den
Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie
gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine
Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der
Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung
und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben.
Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast
ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere
Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in
der jeweiligen gesetzlichen Frist.
An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann nur erfolgen, wenn
dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher ebenfalls mit dem Anbieter besprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch den Vermieter. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
(2) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen, ferner müssen die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
(3) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle
Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser zu leisten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.